hält, alle gegenwärtig sind, und den frühzeitigen Tod ih-
res lieben Herrn Vaters hertzlich beweinen. Im Jahr 1653.
ist Er auf den damahligen Reichs-Tag zu Regensburg
verreiset, und hat daselbst ein halb Jahr ein ihm gnädig
aufgetragenes Gräfliches votum geführet. Wie Er wieder
gen Ratzeburg kommen, hat Er ferner seinem Syn-
dicat mit solchem Fleiß und Treue vorgestanden, daß
nicht allein seine Principalen ein sonderbares Ver-
gnügen daran, und Ihn deswegen hoch und werth ge-
halten, sondern auch die durchlauchtigen Prinzeßinnen
als Frau Sybilla Hedwig gebohrne, vermählte und
verwittibte Hertzogin zu Sachsen, Engern und West-
phalen, und dero Frau Schwester, Frau Anna
Elisabeth, vermählte Land-Gräfin zu Heßen p
Ihm gnädigst gewogen worden, und zu dero Rath
angenommen haben. Welche Ehren-Stelle er auch
behalten, unerachtet er im Jahr 1658. auf Gutachten
seiner Schwieger-Eltern die Syndicat-Stelle zu Ra-
tzeburg aufgegeben, und mit seinem HausWesen
sich nach Lübeck gewendet. Hie hat Er, nachdem Er
angefangen advocando sich gebrauchen zu laßen,
wegen seiner verspührten dexteritaet, Treue und
Redligkeit in agendis caussis bald einen großen Zu-
lauf von Leuten in und außer der Stadt bekommen,
welche Rath und Hülfe bey Ihm gesuchet haben, de-
nen Er auch also unter Augen gangen, und ihre
Sachen dergestalt geführet hat, daß viele über
solchen Beystand sich zu erfreuen, und denselben zu
rühmen Ursach gehabt haben. Wie wohl Er nun nicht
ungeneigt gewesen in solchem vitae genere Gott
und der Gerechtigkeit fernerweit zu dienen, ist er
doch durch sonderbare Veranlaßung demselben
entzogen worden.
Denn als im Jahr 1665. der durchlauchtigste Fürst
und Herr, Herr Wilhelm Christoph LandGraf
zu Heßen p. sich mit der vorhochgemeldten Fürstl.
Sächs. princessinne Fräulein Anna Elisabeth
in ein Fürstl. Eheverbündnüß eingelaßen, auch
solches zu Lübeck vollenzogen, hat S. F. Durchl. un-
sern seel. verstorbenen Herrn HofRath, deßen Quali-
taeten