cher Reden enthalten, weil die Leute ein Är-
gernüß darauß nehmen. Aber aus der
Antwort Christi erhellet (a.) daß Christus
dieses für keine hinlängliche Ursache
gehalten, seine zur Erbauung geführ-
te Reden anders einzurichten. (b.)
Daß ein solches genommenes Ergernüß
das gute, was Gott selbst gewürcket,
nicht ausrotten könne. (c.) Daß sich
auch hinführo die Jünger nicht an sol-
ches genommene Ergernüß zu kehren hätten.
Wann dann //auch// mein Vornehmen alßo bewand,
daß weder bißanhero dadurch einiges Är-
gernüß gegeben worden, noch hinführo
solches zu befahren, sondern nur bloß
ein genommenes Ärgernüß der unver-
ständigen zufälliger Weiße dazu kom-
men, folget daraus unwiedertreiblich,
daß solches auch hinführo deßwegen
nicht möge gehindert werden.
(6.) Es kan und mag auch keines weses er-
wiesen werden, daß aus meinem Vor-
nehmen einige Unordnung bißanhero
entstanden, welches insonderheit in der
auf dieFrage andere Haupt-Frage gesche-
henen Antwort schon zur Gnüge wieder-
leget ist. Es müste die unordnung seyn
entweder in statu civili, und da wird
ein Hochweiser Rath der Stadt Leipzig
gernüß darauß nehmen. Aber aus der
Antwort Christi erhellet (a.) daß Christus
dieses für keine hinlängliche Ursache
gehalten, seine zur Erbauung geführ-
te Reden anders einzurichten. (b.)
Daß ein solches genommenes Ergernüß
das gute, was Gott selbst gewürcket,
nicht ausrotten könne. (c.) Daß sich
auch hinführo die Jünger nicht an sol-
ches genommene Ergernüß zu kehren hätten.
Wann dann //auch// mein Vornehmen alßo bewand,
daß weder bißanhero dadurch einiges Är-
gernüß gegeben worden, noch hinführo
solches zu befahren, sondern nur bloß
ein genommenes Ärgernüß der unver-
ständigen zufälliger Weiße dazu kom-
men, folget daraus unwiedertreiblich,
daß solches auch hinführo deßwegen
nicht möge gehindert werden.
(6.) Es kan und mag auch keines weses er-
wiesen werden, daß aus meinem Vor-
nehmen einige Unordnung bißanhero
entstanden, welches insonderheit in der
auf die
henen Antwort schon zur Gnüge wieder-
leget ist. Es müste die unordnung seyn
entweder in statu civili, und da wird
ein Hochweiser Rath der Stadt Leipzig
bißanhero