dannen ist er mit Verwilligung seiner Eltern und Einrathen guter
Freunde auf die Universitaet Königsberg in Preußen verreiset,
und hat daselbst bey dem Edlen und Hochgelahrten Herrn Casparo
Perbandt I. V. D. und Prof. P. sich an den Tisch gegeben, und
in ein Paar Jahren die fundamenta iuris wohl gelegt. Ist her-
nach von seinen lieben Eltern wieder nach Hause gefordert, aber
bald darauf auf die Universitaet Rostock geschickt, und
dem führnehmen und hochgelahrten ICto Herrn Henrico Rahnen
I. V. D. und Prof. publico daselbst specialiter commendiret
worden, der Ihn nicht allein zu Hause und Tisch aufgenommen,
sondern auch mit guten Rath und Anführung Ihm dergestalt
an die Hand gangen, daß er seinen cursum Academicum
Studii iuridici in wenig Jahren glücklich zu ende gebracht,
und für einen candidatum iuris mit Ruhm hat bestehen
können. Weil dann es für nützlich ist erachtet worden,
auch er selbst große Lust dazu gehabt, daß Er durch Reisen
auch anderer Völcker sitten und Weisen möchte kennen
lernen, und derselben conversation zur Vermehrung po-
litischer Wißenschaft und Klugheit gebrauchen, So haben
auch in diesem Stück seine Eltern keine Unkosten gesparet,
sondern ihn in Holland, insonderheit aber auf die Uni-
versitaet Leyden gesandt, und nachdem er sich eine
Zeitlang daselbst aufgehalten, durch Franckreich reisen
und durch Teutschland wieder heimkommen laßen. Auf
welcher Reise er zu Pariß und auf den vornehmsten
universitaeten in Franckreich sich eine gute Weile auf-
gehalten, und mit vielen vornehmen Leuten be-
kandt worden ist. Wie er aber gen Basel //kommen//, und da-
selbst ein wenig bekandt worden, hat Er ihm gefallen
laßen, daselbst pro licentia zu disputiren, und in Do-
ctorem zu promoviren. Und ist drauf nach erlangten
gradu durch Teutschland wieder zu seinen Eltern ge-
reiset und im 1649sten Jahr heimkommen, nachdem
Er auf dieser Reise die vornehmsten Städte des Römi-
schen Reichs, und was darinn merckwürdiges gesehen
hatte. Weil nun seine Eltern hertzlich gewünschet, daß
dieser ihr einiger und wohlgerathener Sohn bey Ihnen
verbleiben und ihr Stab und Trost in ihrem heranna-
henden Alter seyn möchte, als haben Sie demselben
gerathen sich im Namen Gottes zu verehelichen, wel-
cher auch ihm solchen Rath wohl gefallen laßen, und
mit Vorwißen seiner Eltern und Freunde um die Edle,
Groß-Ehr- und viel-Tugend-reiche Jungfrau Anna Glo-
xinin, des HochEdlen, Vesten, Hochgelahrten und Hochweisen
Herrn Davids Gloxini I. V. D. und damahls der Stadt
Lübeck, wie auch der gesambten Ansee1-Städte Hochbe-
stalten Syndici, nachmahls auch I. Kayserl. Myst.

  1. Hanse