Ferdinandi Glorwürdigsten Andenckens, Raths, und ie-
tziger Zeit ältesten Hochansehnlichen Bürgermeisters in Lü-
beck eheleibl. Tochter, Christliche Anwerbung gethan. Wann
dann ietz wohlgemeldtem Herrn D. Gloxino unsers see-
lig verstorbenen Herrn Hof-Raths gute Qualitaeten, Politi-
sche Wißenschaft und Geschickligkeit nicht unbekandt gewe-
sen, als hat Er solcher Anwerbung Statt gegeben und
Ihm diese seine Tochter im Namen der heyligen Drey-
faltigkeit ehelich versprochen. Bald darauf, und da
nun unsers Seeligen Herrn HofRaths gründliche Wißen-
schaft und Erfahrung des Rechten auch außer seinem
Vaterlande kund worden, ist Er von dem Hochwürdigen
Thum-Capitul des Stifts Ratzeburg, wie auch von
den gesambten Land-Ständen des Fürstenthums Ra-
tzeburg, zum Syndico vociret und bestellet worden,
und nicht lange hernach von ietzgedachten Thum-
Capittel in wichtigen Sachen gen Wien an den
Kayserl. Hof verschicket, woselbst er eine gute
Zeit verblieben, nach wohl ausgerichteter Commis-
sion aber sich von dannen wieder zurück auf
Nürnberg begeben, woselbst der nach geschloßenen
Teutschen Frieden angestellter großer Convent
annoch währete, und eine Zeitlang daselbst auf-
gehalten hat. Nachdem Er aber wieder zu den
Seinen kommen, hat er für gut angesehen, daß
die mit vorwohl gemeldter seiner Verlobten geschloße-
ne Ehe durch Priesterliche Copulation möchte vol-
lenzogen werden, welches auch den 15ten Junii des
1651sten Jahrs in Lübeck solenniter geschehen ist.
Und hat der gütige Gott dieser beyden Ehe-stand
dergestalt mit Gnaden angesehen, daß Sie schier
in die 19 Jahr nicht allein unter sich eine fried-
liche und vergnügte, sondern auch eine geseegnete
fruchtbare Ehe beseßen haben, gestalt sie denn in
derselben mit einander 9. Kinder als nemlich
5 Söhne und 4. Töchter gezeuget, deren drey, als
2 Söhne und eine Tochter schon voran dem Himmel
zugeschicket, Sechs aber, als 3. Söhne und 3. Töchter,
annoch am Leben, und außer der mittlern Tochter,
welche ietz bey den Groß-Eltern zu Lübeck sich auf
tziger Zeit ältesten Hochansehnlichen Bürgermeisters in Lü-
beck eheleibl. Tochter, Christliche Anwerbung gethan. Wann
dann ietz wohlgemeldtem Herrn D. Gloxino unsers see-
lig verstorbenen Herrn Hof-Raths gute Qualitaeten, Politi-
sche Wißenschaft und Geschickligkeit nicht unbekandt gewe-
sen, als hat Er solcher Anwerbung Statt gegeben und
Ihm diese seine Tochter im Namen der heyligen Drey-
faltigkeit ehelich versprochen. Bald darauf, und da
nun unsers Seeligen Herrn HofRaths gründliche Wißen-
schaft und Erfahrung des Rechten auch außer seinem
Vaterlande kund worden, ist Er von dem Hochwürdigen
Thum-Capitul des Stifts Ratzeburg, wie auch von
den gesambten Land-Ständen des Fürstenthums Ra-
tzeburg, zum Syndico vociret und bestellet worden,
und nicht lange hernach von ietzgedachten Thum-
Capittel in wichtigen Sachen gen Wien an den
Kayserl. Hof verschicket, woselbst er eine gute
Zeit verblieben, nach wohl ausgerichteter Commis-
sion aber sich von dannen wieder zurück auf
Nürnberg begeben, woselbst der nach geschloßenen
Teutschen Frieden angestellter großer Convent
annoch währete, und eine Zeitlang daselbst auf-
gehalten hat. Nachdem Er aber wieder zu den
Seinen kommen, hat er für gut angesehen, daß
die mit vorwohl gemeldter seiner Verlobten geschloße-
ne Ehe durch Priesterliche Copulation möchte vol-
lenzogen werden, welches auch den 15ten Junii des
1651sten Jahrs in Lübeck solenniter geschehen ist.
Und hat der gütige Gott dieser beyden Ehe-stand
dergestalt mit Gnaden angesehen, daß Sie schier
in die 19 Jahr nicht allein unter sich eine fried-
liche und vergnügte, sondern auch eine geseegnete
fruchtbare Ehe beseßen haben, gestalt sie denn in
derselben mit einander 9. Kinder als nemlich
5 Söhne und 4. Töchter gezeuget, deren drey, als
2 Söhne und eine Tochter schon voran dem Himmel
zugeschicket, Sechs aber, als 3. Söhne und 3. Töchter,
annoch am Leben, und außer der mittlern Tochter,
welche ietz bey den Groß-Eltern zu Lübeck sich auf
hält