Ex Protocollo Consulari Regiae Civitatis
Narvae d. 28 jun. 1697.
In fidem subscribebat
Samuel Fallerius
Cur. Narv. Not.
Copei wegen Salatierung.
Nachdem das königl. Consistorium hierselbst vorlängst der Noth-
wendigkeit zusein befunden, daß zu beßerer bestellung des
Gottes dienstes bei der deutschen Kirchen hieselbst annoch der 3te
Prediger bestellet werden müßte, welche notwendigkeit sich
zu dieser Zeit um so vielmehr geeusert, da bei wehrender
Vacance u zustoßender Unpäßlichkeit des einen Predigers die
deutsche Gemeine fast alß ohne hirten u Seelen pflege gewesen,
solche bestellung aber eines 3ten Predigers bis dato allein
der mangel darzu behöriger mittel behindert u aufgehalten.
Also haben nachgesezte Herren u Freunde, alß Mitglieder der
deutschen Gemeine hieselbst aus Christl. Intention sich dahin
vereiniget, daß Sie solcher Hindernis durch eine freiwillige
jährl. beisteur abhelfen, u fals dhr. I. S Sch. izzo in Moscau
wendigkeit zusein befunden, daß zu beßerer bestellung des
Gottes dienstes bei der deutschen Kirchen hieselbst annoch der 3te
Prediger bestellet werden müßte, welche notwendigkeit sich
zu dieser Zeit um so vielmehr geeusert, da bei wehrender
Vacance u zustoßender Unpäßlichkeit des einen Predigers die
deutsche Gemeine fast alß ohne hirten u Seelen pflege gewesen,
solche bestellung aber eines 3ten Predigers bis dato allein
der mangel darzu behöriger mittel behindert u aufgehalten.
Also haben nachgesezte Herren u Freunde, alß Mitglieder der
deutschen Gemeine hieselbst aus Christl. Intention sich dahin
vereiniget, daß Sie solcher Hindernis durch eine freiwillige
jährl. beisteur abhelfen, u fals dhr. I. S Sch. izzo in Moscau