Die Antwort von der Gemeine.
WohlEhrw. Großachtbahr u Hochwohlgelahrter
Sonders HochgeEhrter Herr u Hochwerther Freund.
Deßen auf Uns. wohlgemeinte Zuschrift u Vocation gerichtetes AntwortSchreiben
von 7. passato ist Uns wohl eingehändiget worden, darinn dhr Pastor sothane Uns.
Schrift alß aller wohl affectionierten der Altisten Gemeine ein vielgeneigtes Schreiben
prüfet, in der that aber ein wiedriges erweiset, in dem er daßelbe nicht wollen an-
nehmen, sondern unterschiedl. excipiret, alß daß ihm in general Schreiben die völ-
lige Vocation erst nach seiner beschehenen Resolution zugesagt ist worden. Welches wir
traun gehalten, denn ehe die nahmen all unter den Gemeinen brief gebracht wor-
den, sind wir seiner Resolution durch sein Schreiben an Herrn Poppen gnugsam verstän-
diget worden, also haben wir kein bedenken getragen neben solchen general brief
auch also bald die versprochene völlige Vocation ihm zuzusenden. Ist der puncten, so
damahls noch nicht verfertiget waren, in dem general brief expressè noch nicht ge-
dacht worden, so hat man schon darauf mit diesen worten darin gezielet, da
die Gemeine entschloßen war nebst seiner befreiung von den reisen auch sonst
seine billige praetensiones zu seiner Zufriedenheit zu mitteln, welches denn mittelst
solcher puncten geschehen sollen. Daß aber selbige dem Herrn Pastori verdächtig vor-
kommen, ist unser schuld nicht, denn die ursach derer stiftung ist ja dabei angefü-
get, daß sie nemlich zu Gottes Ehre u Uns. Kirchen ruhe von keinen Malcontanten,
sondern vielmehr von seinen besten u vertrautesten Freunden, so diesen seinen
beruf befordert, angegeben. Denn unser Gemeine grauet für dergleichen
gefährl. Zwistigkeiten, alß leider ehemahls eben durch diejenigen, so Uns mit
lehr u leben hätten vorleuchten sollen, darin entstanden, hat derowegen dem-
selben vorzubeugen, solche puncte aufgesezzet, u dabei mehrentheils des Herrn
Pastoris vormahlige praetensiones observiret. Die Schwedische Kirchen Rechte,
u Hamburgisches Ordinations Formular, alß des Herrn Pastoren obligade ist da-
mit nicht gemeinet auszuschließen, sondern nur die absonderlich in Unser
Gemeine jüngst vorgelaufene händel u unordnung zu hemmen, damit alles
ehrlich u ordentlich zuginge. Und solche puncte zu unterschreiben, ist kein un-
verantwortlich Revers, welcher bei rechtschaffenen nachleben einer rechtmäßi-
gen Vocation nicht nachtheilig, u also wohl kan geduldet werden. Daß
wir im Nahmen der Ganzen Christl. Gemeine ohne alle arge list weder zu
seiner Verkleinerung, noch unser erhebung, mit aufrichtigen Gemüthe
Ihn alß die person, mit welcher wir in deßen bestallung zuschaffen gehabt,
von 7. passato ist Uns wohl eingehändiget worden, darinn dhr Pastor sothane Uns.
Schrift alß aller wohl affectionierten der Altisten Gemeine ein vielgeneigtes Schreiben
prüfet, in der that aber ein wiedriges erweiset, in dem er daßelbe nicht wollen an-
nehmen, sondern unterschiedl. excipiret, alß daß ihm in general Schreiben die völ-
lige Vocation erst nach seiner beschehenen Resolution zugesagt ist worden. Welches wir
traun gehalten, denn ehe die nahmen all unter den Gemeinen brief gebracht wor-
den, sind wir seiner Resolution durch sein Schreiben an Herrn Poppen gnugsam verstän-
diget worden, also haben wir kein bedenken getragen neben solchen general brief
auch also bald die versprochene völlige Vocation ihm zuzusenden. Ist der puncten, so
damahls noch nicht verfertiget waren, in dem general brief expressè noch nicht ge-
dacht worden, so hat man schon darauf mit diesen worten darin gezielet, da
die Gemeine entschloßen war nebst seiner befreiung von den reisen auch sonst
seine billige praetensiones zu seiner Zufriedenheit zu mitteln, welches denn mittelst
solcher puncten geschehen sollen. Daß aber selbige dem Herrn Pastori verdächtig vor-
kommen, ist unser schuld nicht, denn die ursach derer stiftung ist ja dabei angefü-
get, daß sie nemlich zu Gottes Ehre u Uns. Kirchen ruhe von keinen Malcontanten,
sondern vielmehr von seinen besten u vertrautesten Freunden, so diesen seinen
beruf befordert, angegeben. Denn unser Gemeine grauet für dergleichen
gefährl. Zwistigkeiten, alß leider ehemahls eben durch diejenigen, so Uns mit
lehr u leben hätten vorleuchten sollen, darin entstanden, hat derowegen dem-
selben vorzubeugen, solche puncte aufgesezzet, u dabei mehrentheils des Herrn
Pastoris vormahlige praetensiones observiret. Die Schwedische Kirchen Rechte,
u Hamburgisches Ordinations Formular, alß des Herrn Pastoren obligade ist da-
mit nicht gemeinet auszuschließen, sondern nur die absonderlich in Unser
Gemeine jüngst vorgelaufene händel u unordnung zu hemmen, damit alles
ehrlich u ordentlich zuginge. Und solche puncte zu unterschreiben, ist kein un-
verantwortlich Revers, welcher bei rechtschaffenen nachleben einer rechtmäßi-
gen Vocation nicht nachtheilig, u also wohl kan geduldet werden. Daß
wir im Nahmen der Ganzen Christl. Gemeine ohne alle arge list weder zu
seiner Verkleinerung, noch unser erhebung, mit aufrichtigen Gemüthe
Ihn alß die person, mit welcher wir in deßen bestallung zuschaffen gehabt,