woran wir aber uns nicht das allergeringste kehren, wohl wißende,
daß alle Verenderung gefährlich, dannenhero wir gegen alle neue-
runge, absonderlich gegen diejenige, welche gegen die königl. wohlver-
ordnete u löbl Gesezze streiten aufs allerfeierligste hiermit pertestiren
u allerdings auf bereits übergebene antwort, auf gegentheils ansuchen,
beziehende, der hofnung lebende, Ew. HochEhrw. u das königl. Consistorium,
werden unser Petitum erhören, u schließen was recht ist. Wofür wir
verharren
daß alle Verenderung gefährlich, dannenhero wir gegen alle neue-
runge, absonderlich gegen diejenige, welche gegen die königl. wohlver-
ordnete u löbl Gesezze streiten aufs allerfeierligste hiermit pertestiren
u allerdings auf bereits übergebene antwort, auf gegentheils ansuchen,
beziehende, der hofnung lebende, Ew. HochEhrw. u das königl. Consistorium,
werden unser Petitum erhören, u schließen was recht ist. Wofür wir
verharren
Ew. HochEhrw. u des königl. ConsistoriiDienstbereitwilligste
O. Feldhusen. G. Heßel. J. Rodde Sen. Diet. Gerken. J. Kostfeld. h Wiens.
H Eschenburg. C. Habernicht. H. Poorten. C. Götte. C. Gregorii. A. Wolf.
L.F. Feldhusen. J. Kohten. P. Kniper. J. Hagen.
H Eschenburg. C. Habernicht. H. Poorten. C. Götte. C. Gregorii. A. Wolf.
L.F. Feldhusen. J. Kohten. P. Kniper. J. Hagen.
HochEhrw. in Gott Andachtiger u Hochgelahrter Herr Doctor u Superintendens
HochgeEhrter Herr
Ew. HochEhrw. ist unser Verlangen wegen bestellung eines 3ten Predigers
bei hiesiger deutschen Kirchen, in der person Herr Scharschmids, genugsam be-
kant. Nun hat zwar das königl. Consistorium in dero an E. WohlEdl.
Hochw. Rath hieselbst sub dato 15 7br verwichenen jahres eingesanten Be-
denken zweierlei insonderheit dagegen angemerkt (1) daß die beiden
Herren Prediger bei Gen. Gemeine sich anheischig gemacht, nebst allen andern
Priesterl. Verrichtungen, so man von denenselben verlangen können,
auch zwei wochenPredigten zuhalten, wenn dagegen die Vermehrung die-
ser ihrer arbeit durch verbeßerung ihres lohns hin wieder soulagiret
würde (2) daß unser Vorschlag wegen Herrn Scharschmids als eines frem-
den der hier im lande noch zu keinen publicque Dienst gebrauchet
worden, wieder der Priesterschaft Privilegien § 21. zulaufen scheine.
Was nun das Erste betrift, so ist Ew. HochEhrw. nicht unbekant, daß die
beiden Herren Prediger, so gegenwärtig der Gemeine fürstehen, von so schwacher
leibes Constitution sind, daß die Gemeine sich versündigen würde,
wenn sie denenselben mehrere arbeit, alß sie gegenwärtig haben,
bei hiesiger deutschen Kirchen, in der person Herr Scharschmids, genugsam be-
kant. Nun hat zwar das königl. Consistorium in dero an E. WohlEdl.
Hochw. Rath hieselbst sub dato 15 7br verwichenen jahres eingesanten Be-
denken zweierlei insonderheit dagegen angemerkt (1) daß die beiden
Herren Prediger bei Gen. Gemeine sich anheischig gemacht, nebst allen andern
Priesterl. Verrichtungen, so man von denenselben verlangen können,
auch zwei wochenPredigten zuhalten, wenn dagegen die Vermehrung die-
ser ihrer arbeit durch verbeßerung ihres lohns hin wieder soulagiret
würde (2) daß unser Vorschlag wegen Herrn Scharschmids als eines frem-
den der hier im lande noch zu keinen publicque Dienst gebrauchet
worden, wieder der Priesterschaft Privilegien § 21. zulaufen scheine.
Was nun das Erste betrift, so ist Ew. HochEhrw. nicht unbekant, daß die
beiden Herren Prediger, so gegenwärtig der Gemeine fürstehen, von so schwacher
leibes Constitution sind, daß die Gemeine sich versündigen würde,
wenn sie denenselben mehrere arbeit, alß sie gegenwärtig haben,
anmuthen solte.