anmuthen solte. Ja wenn auch selbige ein mehrers zu ertragen ver-
möchten, so würde doch unsere intention damit nicht erreichet werden,
alß welche eigentlich dahin zielet, daß bei ereigenden Krankheits und
todesfällen, dennoch die Gemeine annoch eine person im Vorrath ha-
ben möchte, dadurch der abgang ersezzet werden, u der Gottesdienst alle-
zeit seinen richtigen lauf u übung haben könne. Das Andere
anlangend, so ist zwar in den allegirten 21 §. der Priesterschaft Privilegien
enthalten, daß ein Stift dem andern seinen Candidaten nicht aufdrängen,
sondern um beßerer richtigkeit halben iedes Stift seine eigene ein-
gebohrne ordinarie befordern sollen, welches aber unvorgreiflich auf
diesen Casum nicht füglich zu appliciren ist, Weil (1) alhier kein ander
Stift mit diesem unsern Stift competiret, sondern wir selbst, die wir
von der Gemeine seind, den Herrn Scharschmid, ob zwar einen fremden,
aber dennoch alß einen von Gott mit sonderbahren gaben ausge-
rüsteten Mann, von dem man großen nuzzen bei der Gemeine
verhoffet, sehnlich verlanget. (2.) dieses keine ordinaire, sondern
eine ganz extraordinaire bestellung ist, da ein theil der Gemeine,
aus sonderbahrer liebe zu diesem Subjecto, freiwillig beisteuren wil
denselben zu salariren u zu unterhalten, welches sie sonsten keiner an-
dern person thun werden, u ohne dem das gute werk, so das königl.
Consistorium selbst für so nothwendig u nüzlich angesehen, ganz nach-
bleiben u stuzzen würde. Demnach gelanget an Ew. Hochw.
Unser ganz dienstl. bitten, Sie geruhen dieses Unser so herz- u
sehnl. desiderium in reiferes bedenken zunehmen, u deßen zu Göttl.
Ehre u so vielen Selen Erbauung ohnfehlbar gereichenden Effect nun-
mehro, da Herr Scharschmid selbst zur stelle ist, durch dero höchst gültige
cooperation hochgeneigt befordern zuhelfen, u wo nicht anders (falß
noch einiges bedenken übrig bleiben solte) unsern gethanen Vor-
schlag mittelst einer unterthänigesten Vorschrift an Ihro königl. Maj.
zu secundiren, welche Hochgeneigenheit wir denn lebenslang dankbahr zu er-
kennen gefließen sein werden
Ew. Hochw.
dienst u bereitwilligste.