in Vorbeigehung des Herrn Scharschmids, alß einem Manne von unge-
meinen gaben, u frommen stillen wandel, auf der anhaltenden
Bürgerschaft begehren gleichergestalt mitgetheilet, auch kraft dieses
hiermit mittheilen wollen. Geschehen Narva den 12 Apr. 1698.
Hierauf geschahe es, daß ich den 20 April. mußte vor dem Consistorio
stehen. Da ich vorher zu hause nach meiner gewohnheit in der ordnung
eben das 16 cap. 1. Corinth. gelesen u sonderl. meine betrachtung
über v. 7.8.9. gehabt. Wes sie mich aber damahls befraget,
ist oben in meinem brief an m. br. nach Quedl. gemeldet. Was
sie aber beschloßen, wurde mir nach etl. tagen communiciret, nem-
lich dieses :
Den 20 April Ao 1698. nahm endlich das Consistorium der Theile von
der bürgerschaft bei der deutschen Gemeine alhier in Narva wieder einan-
der gewechselte Schriften, vor, in welchen der eine theil wegen der gründe,
die in Actis angeführet gefunden worden, begehret u vociret Herrn Justum
Samuelem Scharschmid zum 3ten Prediger Selsorger bei selbiger Gemeine,
u sich darbei erbeut ihn selbst zu lohnen u zu unterhalten; Wogegen
die andern sich wieder die annehmung vorbesagter person solcher ge-
stalt sperren, in dem Sie sich erklähren, daß Sie mit denen beiden
Selsorgern, die Sie iezt bei der Versamlung haben, wohl vergnüget
sein, bevorab da dieselben an des Gottesdienstes bestellung nichts
würden ermangeln laßen u was Sie dagegen mehr in ihren ein-
gegebenen Schriften anführen! Nach welches alles genauen über-
legung das Consistorium ertheilete folgende
Resolution:
Demnach das Consistorium bei denen Gliedmaßen der deutschen
Versamlung u zwar zwischen dem theile, so vorged. Scharschmid zu
einen 3ten vociret, u denen, so sich dawieder gesezzet, eine immer mehr
u mehr zunehmende Uneinigkeit befindet, wodurch nach diesem
u da er angenommen werden solte, gleich man bei dergleichen fällen
zuvor satsam erfahren, große Irthümer im Gottesdienste,