anzuthun (alß worüber sie sich den Papisten selbst beschweret, u es vor
unrecht gehalten, jene an menschen aus sprüche zubinden) oder die Sym-
bolische bücher der Canonischen Schrift gleich zumachen, u vor ganz unfehlbahr
zuerklähren, sondern im Zeugnis zuhinterlaßen, worinn ihre lehr bestehe,
aber immer also, daß wo einige frage entstehet, nicht so wohl die H. Schrift nach
den Symb. büchern, als vielmehr diese nach der Schrift, die die einige Regel
bleibet, erklähret werden müßen. Daher solcher wahren absicht derselben gemäß
nehme ich sie an, quia, weil ich sie, die eigentl. lehre betreffend, der Schrift
conform erkenne. Laße aber die Verbindung nicht auf andere neben dinge,
die zu der lehre eigentlich nicht gehören, ausgedöhnet werden, wie ich mich deßen
offentlich mehrmahl erklähret, ja auch des wegen öffentlich unterschiedl. ort an-
geführet habe, die wir nicht sagen können, daß sie scharf verstanden mit
der Schrift übereinkommen, sondern eine gütige milderung u erklährung
nötig haben. Wolten aber einige darüber härter in mich dringen, kan ich
mit gutem fug entgegen halten, daß sie die macht nicht haben, über der Algemei-
nen Kirchen absicht, die derselben sonst gegen die Römische Kirche gemäß ist, den Verstand
der Verbindung an solche bücher weiter, alß blos auf die lehr an sich selbst, zu ex-
tendiren. Daher mir das vorsichtig gesezte juramentum der Magistrorum zu Königs-
berg recht wohlgefallen, von welchen die Verordung also lautet: Domini Candidati jura-
bunt, amplecti se de singulis doctrinae coelestis articulis universum Scripturae Propheticae
et Apostolicae consensum et praecipua Symbola consentientia, et consentire in illud Doctrinae
genus, quod ex his constitutum, et anno 30 superioris seculi Imp. Maj. Carolo V. sub tit.
A. C. exhibitus, et deinceps in Apologia repetitus est, eo intellectu et sensu, qui cum uni-
versa Scriptura Prophetica et Apostolica congruit. (4) Ich wünschte daher auch, daß Christl
Freunde nicht schwierigkeit machen möchten, sich dermaßen an die Symbol. bücher in
diesem verstande mit einem Quia (weil ich mich versichert halte, daß sie an der
lehr u Glaubens puncten selbst kein mangel haben werden) zu verbinden, u also
denenjenigen, die sie ins gemein aus anderer ursach, weil sie etwa die Heiligung
nach Gottes Wort ernstlicher treiben, alß jenen lieb ist, haßen, nicht gelegenheit geben,
sie obwohl unbillig mit Verdacht an dem gebrauch ihrer gaben zuhindern (5.)
Indeßen können Christl. herzen sein, die sich einen scrupel machen, weil diese u
jene die Verbindung schärfer nehmen, u auf alle nebensachen u minutias
erstrekket haben wolten (darzu sie gleichwohl kein recht haben, noch solches die erste
absicht der Kirchen gewesen) anders alß mit dem Quatenus zu unterschreiben
indem sie nicht allein an ein u andern stellen, an ungefehr vorgekommenen
unrecht gehalten, jene an menschen aus sprüche zubinden) oder die Sym-
bolische bücher der Canonischen Schrift gleich zumachen, u vor ganz unfehlbahr
zuerklähren, sondern im Zeugnis zuhinterlaßen, worinn ihre lehr bestehe,
aber immer also, daß wo einige frage entstehet, nicht so wohl die H. Schrift nach
den Symb. büchern, als vielmehr diese nach der Schrift, die die einige Regel
bleibet, erklähret werden müßen. Daher solcher wahren absicht derselben gemäß
nehme ich sie an, quia, weil ich sie, die eigentl. lehre betreffend, der Schrift
conform erkenne. Laße aber die Verbindung nicht auf andere neben dinge,
die zu der lehre eigentlich nicht gehören, ausgedöhnet werden, wie ich mich deßen
offentlich mehrmahl erklähret, ja auch des wegen öffentlich unterschiedl. ort an-
geführet habe, die wir nicht sagen können, daß sie scharf verstanden mit
der Schrift übereinkommen, sondern eine gütige milderung u erklährung
nötig haben. Wolten aber einige darüber härter in mich dringen, kan ich
mit gutem fug entgegen halten, daß sie die macht nicht haben, über der Algemei-
nen Kirchen absicht, die derselben sonst gegen die Römische Kirche gemäß ist, den Verstand
der Verbindung an solche bücher weiter, alß blos auf die lehr an sich selbst, zu ex-
tendiren. Daher mir das vorsichtig gesezte juramentum der Magistrorum zu Königs-
berg recht wohlgefallen, von welchen die Verordung also lautet: Domini Candidati jura-
bunt, amplecti se de singulis doctrinae coelestis articulis universum Scripturae Propheticae
et Apostolicae consensum et praecipua Symbola consentientia, et consentire in illud Doctrinae
genus, quod ex his constitutum, et anno 30 superioris seculi Imp. Maj. Carolo V. sub tit.
A. C. exhibitus, et deinceps in Apologia repetitus est, eo intellectu et sensu, qui cum uni-
versa Scriptura Prophetica et Apostolica congruit. (4) Ich wünschte daher auch, daß Christl
Freunde nicht schwierigkeit machen möchten, sich dermaßen an die Symbol. bücher in
diesem verstande mit einem Quia (weil ich mich versichert halte, daß sie an der
lehr u Glaubens puncten selbst kein mangel haben werden) zu verbinden, u also
denenjenigen, die sie ins gemein aus anderer ursach, weil sie etwa die Heiligung
nach Gottes Wort ernstlicher treiben, alß jenen lieb ist, haßen, nicht gelegenheit geben,
sie obwohl unbillig mit Verdacht an dem gebrauch ihrer gaben zuhindern (5.)
Indeßen können Christl. herzen sein, die sich einen scrupel machen, weil diese u
jene die Verbindung schärfer nehmen, u auf alle nebensachen u minutias
erstrekket haben wolten (darzu sie gleichwohl kein recht haben, noch solches die erste
absicht der Kirchen gewesen) anders alß mit dem Quatenus zu unterschreiben
indem sie nicht allein an ein u andern stellen, an ungefehr vorgekommenen