nicht allein, sondern infalls des andern u 6. puncts Unser obangeführten Kirchen
Ordnung selbst ander, u zwar gegenwärtig, so lang es Gott wil, mit WohlEhrw.
Andächtigen u Wohlgel. Herr Alex. Jungen Uns. izzigen Herr Pastoren ordentl. gleich
zu arbeiten haben sollet. Nemlich also u dergestalt, weil bei Uns wochentl. nach
gewöhnl. ordnung 3mahl geprediget wird, also am Sontag 2mahl vor u nachmit-
tags, u am Donnerstag einmahl vormittags, u dabei 2mahl betstunden gehalten
werden, Montags u Dienstags früh: Also werdet ihr mit Euren Herrn Collega
wechselweise d.i. einer üm den andern eine Predigt üm die andere ordentlich
zuhalten haben, u solche ordnung sol fest u beständig verbleiben, u durch keine
einfallende FestPredigt gestöhret noch iemahls verhindert werden, wenn gleich
ein Fest an einem andern tag außer dem Donnerstag in der wochen einfält,
so sol deßen celebrirung durch desjenigen Herrn Pastoris bedienung, den die ordnung
zu predigen trift, für sich gehen, u die ordentl wochen Predigt deswegen nicht ein-
gestellet, sondern von dem andern Herrn Pastore, der darauf zu predigen folget, ge-
halten werden. Die extraordinairen Hochzeit- u leichenPredigten mögen an
andern tagen, ausbenommen Donnerstags u Sontags bei Euch oder Euren Herrn
Collega vor ein sonderbahr contentement von demjenigen, der deßen benötiget ist,
bestellet werden. Und bei so eingerichteten Ordinairen Predigt-Zeiten werdet
Ihr nebst Euren Herrn Collega bei gesunden tagen u ohn erhebl. ausbleibens ursach
verbunden sein, beisammen in der Kirchen aufzuwarten, u wenn der eine auf
der Canzel prediget, so sol der andere vor dem Altar die Texten, Versiculn, Col-
lecten u Praefation vor der Communion ablesen u absingen; so aber einer von ihnen
mit schwachheit von Gott heimgesuchet würde, so sol der andere die andacht,
wie Christ billig allein verrichten. Hierbei ist noch eine Verenderung so
bestellter Ordnung mit wenigen zu merken, daß an denen Hochfest tagen
alß Weihnachten, an deßen ersten Feiertage 3. Predigten geschehen, Ostern u Pfingsten
Ihr nebst Euren Herrn Collega die hauptPredigten vormittages ümgewechselt halten
sollet, also daß der eine am ersten Feiertage, u der andre am andern die
vormittages hauptPredigt halten solle, Die andren Predigten bleiben in ihrer un-
verrükten ordnung. Die Ordentl. bethstunden werdet Ihr Herr Lic. B. V.
wie vor diesem am montage früh halten. Ihr werdet auch fürs andere hiesiger
beliebten u von Euren Herrn Collega ehemahls von der Canzel publicirten weise u ge-
wonheit nach alß Unser jüngst vocirter oder neuligst angenommener Herr Pastor
die Inspection über Uns. Schuljugend, so sich in Unser öffentl. Schule unsers iz-
zigen Schul Rectoris Johan Jagusinskii Information befindet, allein auf sich