nehmen, u ihren wachsthum so wohl in dem grund der Christl Religion, alß andere
Schulübungen beobachten, auch die Catechismus Examina oder Kinder Verhör
dann u wann, nach seiner gelegenheit üm der einfältigen Zuhörer u des Gesindes
willen öffentlich in der Kirchen vornehmen. Für solche Eure treufleißige ar-
beit u mühe wird nicht alleine Gott der Allerhöchste dort Euer Vergelter u sehr
Großer lohn sein, sondern damit auch alhier Euch an den zeitl. mitteln zu Euer
Ehrl. unterhalt nicht fehlen möge, so versprechen wir Euch zu einem jährl.
Salario 150 rubel u zum brennholz 10 rb. gangbarer silber münze, welches
euch alle Quartal zu 40 rb von den Herrn Kirchen Vorstehern ohn einiger Verzo-
gerung auf Euer erhaltende Quitirung richtig sol gezahlet werden. Darneben
solt ihr an den 4. jahr Festen, alß; Weihnachten, Ostern, Pfingsten u Michaelis
zu. 1. rb. alß FestGeld empfangen. Unser Pastorat oder Widme, so ihr
vor diesem ingehabt, solt ihr auch hieführo mit Hof, Garten u allen dependentien
frei bewohnen. Andere Accidentien, die Ihr durch Eure extraordinaire Amts-
bedienungen bei taufen, trauen u begräbnißen erwerben könnet, werden Euch
hiebei willig zugestattet, ausbenommen die beicht Pfennige. In fal
Euch nun diese Vocation annehlich ist, so gelanget hiemit im Nahmen der
Ganzen Christ löbl. Gemeine an Ew. WohlE. uns. Ehrenfrl. begehren, Ihr
wollet Euch getrost mit Gottes geleit ie eher ie lieber anhero zu Uns verfügen,
da Euch also bald die aufgelaufene Unkosten von Unser Kirchen abgetragen sollen
werden. Wir wünschen Euch unterdeß zu solchen Hochw. Amte Gottes Gnädigen
Segen u beistand des H. Geistes, daß ihr fortan bei Uns sein möget ein lehrer,
der vor Uns ein- u ausgehen möge, der Uns Weiden möge mit heilsamer lehre
u guten wandel, damit Ihr iederzeit die wunder an den Geheimnüßen
Gottes sehen möget, u also tüchtig seid unter Uns zu führen das Amt des N.T.
auf daß wir endlich allesamt lehrer u Zuhörer das Erbe der ewigen Seligk.
davon tragen mögen. Zu wahrer urkund deßen haben wir Elterl. u Vor-
steher im nahmen der ganzen Christl. Gemeine Uns untergeschrieben, u
das Kirchen insiegel angedrukket. Actum in der deutschen Slaboda vor der Re-
sidenz Mosco. A. C. 1696 den Febr.
Obr. Thomas Junger Obr Christoph Riegemann
Obr. Johann Wrede Joan VerJuӱs
Hinrich Münter Peter Marselius.
Schulübungen beobachten, auch die Catechismus Examina oder Kinder Verhör
dann u wann, nach seiner gelegenheit üm der einfältigen Zuhörer u des Gesindes
willen öffentlich in der Kirchen vornehmen. Für solche Eure treufleißige ar-
beit u mühe wird nicht alleine Gott der Allerhöchste dort Euer Vergelter u sehr
Großer lohn sein, sondern damit auch alhier Euch an den zeitl. mitteln zu Euer
Ehrl. unterhalt nicht fehlen möge, so versprechen wir Euch zu einem jährl.
Salario 150 rubel u zum brennholz 10 rb. gangbarer silber münze, welches
euch alle Quartal zu 40 rb von den Herrn Kirchen Vorstehern ohn einiger Verzo-
gerung auf Euer erhaltende Quitirung richtig sol gezahlet werden. Darneben
solt ihr an den 4. jahr Festen, alß; Weihnachten, Ostern, Pfingsten u Michaelis
zu. 1. rb. alß FestGeld empfangen. Unser Pastorat oder Widme, so ihr
vor diesem ingehabt, solt ihr auch hieführo mit Hof, Garten u allen dependentien
frei bewohnen. Andere Accidentien, die Ihr durch Eure extraordinaire Amts-
bedienungen bei taufen, trauen u begräbnißen erwerben könnet, werden Euch
hiebei willig zugestattet, ausbenommen die beicht Pfennige. In fal
Euch nun diese Vocation annehlich ist, so gelanget hiemit im Nahmen der
Ganzen Christ löbl. Gemeine an Ew. WohlE. uns. Ehrenfrl. begehren, Ihr
wollet Euch getrost mit Gottes geleit ie eher ie lieber anhero zu Uns verfügen,
da Euch also bald die aufgelaufene Unkosten von Unser Kirchen abgetragen sollen
werden. Wir wünschen Euch unterdeß zu solchen Hochw. Amte Gottes Gnädigen
Segen u beistand des H. Geistes, daß ihr fortan bei Uns sein möget ein lehrer,
der vor Uns ein- u ausgehen möge, der Uns Weiden möge mit heilsamer lehre
u guten wandel, damit Ihr iederzeit die wunder an den Geheimnüßen
Gottes sehen möget, u also tüchtig seid unter Uns zu führen das Amt des N.T.
auf daß wir endlich allesamt lehrer u Zuhörer das Erbe der ewigen Seligk.
davon tragen mögen. Zu wahrer urkund deßen haben wir Elterl. u Vor-
steher im nahmen der ganzen Christl. Gemeine Uns untergeschrieben, u
das Kirchen insiegel angedrukket. Actum in der deutschen Slaboda vor der Re-
sidenz Mosco. A. C. 1696 den Febr.
Obr. Thomas Junger Obr Christoph Riegemann
Obr. Johann Wrede Joan VerJuӱs
Hinrich Münter Peter Marselius.