grund gelegt, daß ich hoffe die Gnade Gottes habe ihn so ergriffen, daß
er ihm werde zu eigen bleiben. Er gedenket, in hofnung Gott werde dazu
mittel u wege zeigen, nach Halla zugehen. Gel. br. gedenke seiner bei dem
freunden Gottes, so die straße hin zufinden sind, damit der gute mensch eher
bei jenen, alß denen weltkindern, herberge finde etc.
Herr D Spener schikte mir sein Bedenken noch später zu, so aber also lautet:
– – Was die Narvsche Sache anlanget, so wolte (I) auf das anliegen: Ob ein
Candidatus Ministerii wegen der frage: Ob die Symbol bücher anzunehmen Quia
oder Quatenus sie mit der H. Schrift übereinkommen? Weil er es mit dem Quatenus
hält, alß verdächtig von einer beforderung abzuhalten seie, also antworten
(1) Es ist ein unterscheid zumachen, ob einer aus betrügl. herzen solches Quatenus
erwehlte, nemlich die lehre der Symbol bücher, nicht warhaftig vor richtig, sondern
mit Glaubens irthümern beflekket achtete, u dannach aus weltl. ursachen
wegen beforderung und dergleichen ihnen mit einem Quatenus unterschreiben wolte,
mit der Reservatione mentali, weil gleichwohl einige warheiten mit darinnen
stekten: wie diejenige, welche auf das Quia so stark dringen, einen nicht ganz
vergebl. einwurf machen könten, u machen, daß man auf solche art auch dem
Alcoran, Tridentinischen Canonibus u.s.f. unterschreiben könte, so fern sie mit der
Schrift übereinkehmen: weil in allen, mehr oder weniger, Göttl. warheit anzu-
treffen ist: und hingegen, ob einer die ganze Glaubens lehr u dem hauptinhalt
der bücher vor Göttl. warheit allerdinges animmt, u sich dahin endlich erkläh-
ret, aber nur sorge träget, weil der Verstand möchte sein von allen Syllaben,
worten u allegationen, u also nebensachen, die in densselben vorkommen, u
manchmahl mehr entschuldiget werden müßen, alß schlecht dahin vertheidiget
werden kennen, dahero nicht genau mit der H. Schrift u deren sinn überein-
kommen, er möchte sein gewißen verlezzen mit einer solchen unbedingten
u absoluten unterschrift, u sich dahero dazu nicht verstehen kan. (2) wo nun
einer sich ins gemein über die warheit der darinn enthaltenen lehr in Glau-
bens puncten auf befragen nicht erklähren, sondern allein mit solchem
Quatenus hinter dem berge halten wolte, der würde mit gutem fug vor ver-
dächtig gehalten, daß ers mit unserer Kirchenlehr nicht halten wolte. (3) Ich
selbst habe kein bedenken, denselbem mit quia zuunterschrieben: weil ich mich
versichert halte, daß der Christl. Evangel. Kirchen, die sie aufgesezt u ange-
nommen hat, meinung durch aus nicht gewesen sein könne, den Gewißenszwang
er ihm werde zu eigen bleiben. Er gedenket, in hofnung Gott werde dazu
mittel u wege zeigen, nach Halla zugehen. Gel. br. gedenke seiner bei dem
freunden Gottes, so die straße hin zufinden sind, damit der gute mensch eher
bei jenen, alß denen weltkindern, herberge finde etc.
Herr D Spener schikte mir sein Bedenken noch später zu, so aber also lautet:
– – Was die Narvsche Sache anlanget, so wolte (I) auf das anliegen: Ob ein
Candidatus Ministerii wegen der frage: Ob die Symbol bücher anzunehmen Quia
oder Quatenus sie mit der H. Schrift übereinkommen? Weil er es mit dem Quatenus
hält, alß verdächtig von einer beforderung abzuhalten seie, also antworten
(1) Es ist ein unterscheid zumachen, ob einer aus betrügl. herzen solches Quatenus
erwehlte, nemlich die lehre der Symbol bücher, nicht warhaftig vor richtig, sondern
mit Glaubens irthümern beflekket achtete, u dannach aus weltl. ursachen
wegen beforderung und dergleichen ihnen mit einem Quatenus unterschreiben wolte,
mit der Reservatione mentali, weil gleichwohl einige warheiten mit darinnen
stekten: wie diejenige, welche auf das Quia so stark dringen, einen nicht ganz
vergebl. einwurf machen könten, u machen, daß man auf solche art auch dem
Alcoran, Tridentinischen Canonibus u.s.f. unterschreiben könte, so fern sie mit der
Schrift übereinkehmen: weil in allen, mehr oder weniger, Göttl. warheit anzu-
treffen ist: und hingegen, ob einer die ganze Glaubens lehr u dem hauptinhalt
der bücher vor Göttl. warheit allerdinges animmt, u sich dahin endlich erkläh-
ret, aber nur sorge träget, weil der Verstand möchte sein von allen Syllaben,
worten u allegationen, u also nebensachen, die in densselben vorkommen, u
manchmahl mehr entschuldiget werden müßen, alß schlecht dahin vertheidiget
werden kennen, dahero nicht genau mit der H. Schrift u deren sinn überein-
kommen, er möchte sein gewißen verlezzen mit einer solchen unbedingten
u absoluten unterschrift, u sich dahero dazu nicht verstehen kan. (2) wo nun
einer sich ins gemein über die warheit der darinn enthaltenen lehr in Glau-
bens puncten auf befragen nicht erklähren, sondern allein mit solchem
Quatenus hinter dem berge halten wolte, der würde mit gutem fug vor ver-
dächtig gehalten, daß ers mit unserer Kirchenlehr nicht halten wolte. (3) Ich
selbst habe kein bedenken, denselbem mit quia zuunterschrieben: weil ich mich
versichert halte, daß der Christl. Evangel. Kirchen, die sie aufgesezt u ange-
nommen hat, meinung durch aus nicht gewesen sein könne, den Gewißenszwang